TANSANIA: STOPPT DIE VERTREIBUNG DER MASSAI
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Schokolade ohne Pestizide!
Petition zum Schutz der Kakaobäuer*innen und deren Kinder
In Ghana kommt jedes dritte Kind im Kakaoanbau mit Pestiziden in Kontakt. Der Einsatz dieser hochgefährlichen Substanzen hat fatale Folgen für die Kakaobäuer*innen und ihre Kinder. Außer brennenden Augen, Übelkeit und Hautausschlag können sie Entwicklungsstörungen bei Kindern auslösen und stehen im Verdacht, krebserregend zu sein. Außerdem töten die Pestizide die für die Bestäubung der Kakaobäume so wichtigen Insekten und zerstören die Artenvielfalt in den Kakaoanbauregionen. In Deutschland und der EU sind die Mehrheit der im Kakaoanbau eingesetzten Pestizide aufgrund ihrer Gefahr für die menschliche Gesundheit und die Umwelt verboten. Daher fordert INKOTA Milka, Lindt und Co. auf, den Einsatz verbotener Pestizide in ihrer Kakaolieferkette zu beenden. Machen Sie mit und unterschreiben Sie die Petition!
Jetzt Petition unterschreiben (August 2023; Unterzeichnung immer noch möglich)
Weitreichende Verschärfungen im Asylrecht beschlossen
Unterlassene Seenotrettung, illegale Zurückweisungen, Waffengewalt an den EU-Außengrenzen – wie weit soll Europas Brutalität gegen Flüchtlinge noch gehen?
Die traurige Antwort lautet: Noch weiter! Denn die EU-Kommission hat im September 2020 den »New Pact on Migration and Asylum« vorgestellt. An den Außengrenzen sollen neue Flüchtlingslager unter europäischer Flagge entstehen. Geflüchtete werden festgesetzt, in Grenzverfahren aussortiert und direkt wieder abgeschoben. In der Folge haben wir deshalb schon 2021 den Appell »Nein zu einem Europa der Haft- und Flüchtlingslager« an die Abgeordneten des EU-Parlaments gestartet. Seither wurde aber zunächst im Europäischen Rat verhandelt – am 8. Juni 2023 haben sich schließlich auch die EU-Innenminister*innen auf eine Reform des »Gemeinsamen Europäischen Asylsystems« (GEAS) geeinigt. In ihr sind viele der im »New Pact« vorgesehenen Verschärfungen enthalten:
In den geplanten Grenzverfahren unter Haftbedingungen soll zunächst eine sogenannte »Zulässgkeitsprüfung« erfolgen. Asylanträge von Schutzsuchenden, die über angeblich »sichere Drittstaaten« eingereist sind, werden dann gar nicht mehr erst inhaltlich geprüft. Um sie abschieben zu können, sollen die Kriterien, wann ein Staat als »sicher« genug gilt, massiv aufgeweicht. Sichere Teilgebiete reichen dann, auch die Genfer Flüchtlingskonvention muss keine Gültigkeit besitzen. Besonders perfide: Selbst Familien mit Kindern werden von den verpflichtenden Grenzverfahren und der Inhaftierung nicht ausgenommen.
Diese GEAS-Reform hat mit der vielzitierten Solidarität unter EU-Staaten überhaupt nichts zu tun. Rechte Regierungen wie Ungarn haben erreicht, dass sie auch künftig keine Flüchtlinge aufnehmen müssen, sondern ihre »Solidarität« auch mit finanziellen Zahlungen für Abschottung und Flüchtlingsabwehr ausdrücken können. Die Staaten an der EU-Außengrenze werden also weiterhin allein gelassen, noch mehr Gewalt gegen Flüchtlinge zum Zwecke der Abschreckung droht.
Nun startet in Brüssel der Trilog zwischen EU-Kommission, EU-Rat und Europäischem Parlament. In diesem Prozess müssen sich die drei gesetzgebenden Institutionen der Europäischen Union auf eine gemeinsame Position verständigen, nur dort können die Vorhaben also noch gestoppt werden – deswegen appellieren wir an die Abgeordneten des EU-Parlaments!
Aber: Unser Einsatz geht weiter! Das Europäische Parlament kann dieses toxische Gesetzespaket im Trilog mit EU-Kommission und Rat noch stoppen. Deswegen appellieren wir an die Abgeordneten: Nein zu einem Europa der Haftlager für Flüchtlinge! Und wir werden mit allen rechtlichen Mitteln an der Seite der Schutzsuchenden für die Einhaltung von Menschenrechten kämpfen – durch alle Instanzen, bis vor die höchsten europäischen Gerichte. Mit unseren Partnerorganisationen überall in Europa werden wir nicht nur Menschenrechtsverletzungen an den Außengrenzen dokumentieren, sondern alles tun, um Asylsuchenden zu ihrem Recht zu verhelfen.
Eine laufende Kampagne von PRO ASYL (seit Juni 2023)
Aktion beendet: Fair produziert? Frag nach!
Eine Kampagne für Leder ohne Ausbeutung
Ende November war’s wieder soweit: Sparaktionen, Deals und krasse Rabatte locken die Schnäppchenjäger*innen zu maßlosem Konsum. Anlässlich des Black Friday lassen sich Konzerne die Chance nicht entgehen, gigantische Umsätze zu machen. Wie werden diese Waren produziert, die so spottbillig rausgehauen werden? Auch Leder- und Schuhwaren wandern zu Schleuderpreisen über die Ladentheke. Dabei bleibt im Dunkeln wie Arbeiter*innen unter den Produktionsbedingungen leiden und welche verheerenden Umweltschäden die Lederproduktion mit sich bringt.Setzen Sie ein Zeichen gegen den Konsumwahnsinn und fragen Sie mit Inkota bei Tamaris, einer der bekanntesten Schuhmarken Europas, nach.
Ergebnisse hier nachlesen: Fair produziert?
Lieferkettengesetz und derzeitiger Stand
Das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ soll die Verantwortlichkeit deutscher Unternehmen für die Einhaltung der Menschenrechte und Umweltstandards in ihren internationalen Lieferketten regeln und erstmals entsprechende Sorgfaltspflichten einführen.
Unternehmen sollten grundlegende Arbeitnehmer- und Menschenrechte garantieren und soziale Standards im globalen Wertschöpfungsprozess sicherstellen. Nicht nur im eigenen Land, sondern überall, wo sie produzieren lassen.
Das Bundeskabinett beschloss dazu am 3. März nach mehrmonatiger Verzögerung einen Entwurf für ein Lieferkettengesetz für Deutschland. Ab 2023 drohen großen deutschen Firmen Strafen, wenn sie nicht „in angemessener Weise“ gegen Menschenrechtsverstöße bei mittelbaren Zulieferern in ihren Lieferketten vorgehen. Dies auch nur nach konkreten Hinweisen. Betroffen wären ab Januar 2023 Unternehmen mit mehr als 3000 in Deutschland Beschäftigten und ab 2024 auch Firmen ab 1000 Beschäftigten.
Der Vorschlag sieht jedoch keine Möglichkeit für von Menschenrechtsverletzungen Betroffene vor, Entschädigung einzuklagen. Der Entwurf enthält außerdem keine Sorgfaltspflichten für die gesamte Wertschöpfungskette, sondern nimmt eine Abstufung vor, so dass alle mittelbaren Zulieferer nur „anlassbezogen“ in die Risikoanalyse der deutschen Unternehmen fallen. Damit droht das Gesetz seinen Zweck zu verfehlen. Viele schwere Menschenrechtsverletzungen ereignen sich am Beginn der Lieferketten, etwa beim Rohstoffabbau. Außerdem berücksichtigt der Gesetzentwurf Umweltstandards viel zu wenig. Auch soll das Gesetz nur für relativ große Unternehmen gelten. Bei Verstößen drohen lediglich Bußgelder und der Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen. Auf eine zivilrechtliche Haftung verbunden mit noch empfindlicheren Strafen konnte sich die Große Koalition allerdings nicht einigen. Immerhin sollen künftig Hilfsorganisationen und Gewerkschaften gegen Missstände klagen dürfen – bisher konnten das nur die Geschädigten selbst.
Am 10. März 2021 beschloss das Europaparlament einen Gesetzesvorschlag für ein europäisches Lieferkettengesetz. Damit sollen europäische Unternehmen für den Schutz von Menschenrechten und Umwelt entlang ihrer gesamten Lieferkette haften. Auch kleine und mittlere Unternehmen sollen demnach darunter fallen. Die EU-Abgeordneten fordern zudem, dass Unternehmen auf Schadensersatz für Menschenrechts- und Umweltverstöße verklagt werden können. Auch der Fokus auf den Umweltschutz ist enthalten.
Weiteres Vorgehen:
Die EU-Kommission muss jetzt ein ambitioniertes Gesetz vorlegen. Bereits im Juni 2021 wird der Vorschlag der EU-Kommission erwartet.
Das deutsche Gesetz dürfte vorher in Kraft treten, wenn der Kabinettsbeschluss durch den Bundestag gegangen ist. Die Bundesregierung müsste dann gegebenenfalls nationale Regeln später an EU-Recht anpassen.
Text: Carla Müller
Die Initiative Lieferkettengesetz…
…ist ein Zusammenschluss zahlreicher Organisationen mit einem gemeinsamen Ziel: Wir treten ein für eine Welt, in der Unternehmen Menschenrechte achten und Umweltzerstörung vermeiden – auch im Ausland. Auch in der aktuellen Corona-Krise zeigt sich deutlich: Freiwillig kommen Unternehmen ihrer Verantwortung nicht ausreichend nach. Umso dringender brauchen wir jetzt ein Lieferkettengesetz! Unternehmen, die Schäden an Mensch und Umwelt in ihren Lieferketten verursachen oder in Kauf nehmen, müssen dafür haften. Skrupellose Geschäftspraktiken dürfen sich nicht länger lohnen. Deswegen muss die Regierung jetzt handeln und damit ihre Zusage aus dem Koalitionsvertrag umsetzen.
- verpflichtet Unternehmen dazu, proaktiv entlang ihrer gesamten Lieferkette Menschenrechts-Risiken zu analysieren;
- stärkt die Rechte von Betroffenen durch eine zivilrechtliche Haftungsregelung;
- trägt zum effektiven Schutz der Umwelt bei;
- erfasst alle großen Unternehmen ab 250 Mitarbeiter*innen.
Argumentationshilfe hier verfügbar:
Die Europäische Union (EU) hat sich verpflichtet, zum Schutz der Menschenrechte und zu einer globalen nachhaltigen Entwicklung beizutragen. Doch oft zeigt sich in den Geschäftspraktiken europäischer Unternehmen das Gegenteil: Durch ihren alleinigen Fokus auf Profit tragen sie maßgeblich zu ausbeuterischen Arbeitsbedingungen, Kinderarbeit und der Zerstörung der Umwelt bei. Um das zu verhindern, braucht es ein EU-Lieferkettengesetz, das europaweit verpflichtende Menschenrecht- und Umweltstandards schafft.
SÜDWIND – Institut für Ökonomie und Ökumene hat zusammen mit der Werkstatt Ökonomie e.V. einen Argumentationsleitfaden veröffentlicht: Forderungen und Argumente für ein starkes EU-Lieferkettengesetz, der im Rahmen der Initiative Lieferkettengesetz erschienen ist.
Grafik: lieferkettengesetz.de
Initiative Lieferkettengesetz
Weltweit leiden Menschen und Umwelt darunter, wie Waren für den europäischen Markt produziert werden. Mit dem EU-Lieferkettengesetz haben wir jetzt die Gelegenheit, wirklich etwas daran zu ändern. Das wäre ein Gewinn für alle!
Doch damit das klappt, muss sich die Bundesregierung in Europa für ein wirksames Lieferkettengesetz einsetzen. Im Koalitionsvertrag hat sie das versprochen. Im Dezember werden wir Bundeskanzler Olaf Scholz an dieses Versprechen erinnern und ihm unsere Petition überreichen.
Ende der Kampagne: 6. Dezember 2022
Aktivist*innen der „Initiative Lieferkettengesetz“ überreichten am 6.12.2022 die an Bundeskanzler Olaf Scholz gerichtete Petition mit 90.248 Unterschriften. Mehr Informationen dazu gibt es hier.
Es geht um den Schutz von Menschenrechten und eine nachhaltige globale Entwicklung. Zu diesen Zielen hat sich die EU verpflichtet. In Krisenzeiten geraten sie aber immer stärker unter Druck. Dabei sind sie gerade dann wichtiger denn je. Deswegen ist die neue Kampagne #yesEUcan! der Initiative Lieferkettengesetz am 20.04.22 gestartet.
Europäische Unternehmen stehen viel zu selten für Nachhaltigkeit und Menschenrechte und viel zu oft für das Gegenteil: Kinder in Indien graben in tiefen Löchern nach dem Glimmermineral Mica. Menschen, die unsere Kleidung herstellen, arbeiten zu Hungerlöhnen. Überall auf der Welt leiden Mensch und Natur in den Wertschöpfungsketten europäischer Unternehmen. Die meisten Unternehmen ergreifen keine ausreichenden Maßnahmen, um Menschenrechte und Umwelt in ihren Lieferketten zu schützen.
Wir haben jetzt die Chance, das zu ändern: Die Europäische Union arbeitet an einem EU-Lieferkettengesetz, das auch die Lücken des deutschen Gesetzes schließen könnte. Damit das klappt, braucht das Vorhaben unbedingt Rückenwind aus Deutschland! Von Ihnen! Daher ist jetzt eine neue Petition an Bundeskanzler Olaf Scholz gestartet – schon unterschrieben?
Patente töten
Für die Aufhebung des Patentschutzes auf alle unentbehrlichen Medikamente
Die Covid-19-Pandemie zeigt der gesamten Welt, dass Gesundheitspolitik eine globale Aufgabe ist, die von den Regierungen mit Verantwortungsbewusstsein wahrgenommen werden und an einem menschenrechtlichen Prinzip ausgerichtet werden muss und an nichts sonst!
Der Aufruf fordert daher von unseren Regierungen eine an den Gesundheitsbedürfnissen der Menschen ausgerichtete Politik, die Arzneimittel als globale öffentliche Güter behandelt und die Macht von Pharmaunternehmen im öffentlichen Interesse begrenzt. Hierfür sind die Entkoppelung von Forschungskosten und Preis bei Medikamenten unabdingbar, um neue Anreizmechanismen zu setzen, die Innovationen fördern und zugänglich machen.
Den ganzen Aufruf lesen und unterzeichnen
Gebt den Impfstoff frei!
Kommentar von Anne Jung (medico international) bei Supernova Das Leftstyle-Magazin: Video auf Youtube
Eine Initiative von: BUKO Pharma-Kampagne und medico international (Deutschland), Outras Palavras (Brasilien), People’s Health Movement und Society for International Development
ATTAC IST NICHT MEHR GEMEINNÜTZIG!
DEZEMBER 2020: BFH bestätigt Auffassung zur politischen Betätigung
Erneut hat sich der Bundesfinanzhof (BFH) mit dem Entzug der Gemeinnützigkeit für das globalisierungskritische Netzwerk Attac beschäftigt (BFH, Beschluss vom 10.12.2020, VR 14/20).
Das Hessische FG hatte den Entzug der Gemeinnützigkeit für den Attac Trägerverein im zweiten Verfahrensgang bestätigt. Es hatte noch zu klären, ob der Verein mit seinen Tätigkeiten überwiegend seine Satzungszwecke erfüllte und ob die Aktivitäten von Attac tatsächlich dem Verein zuzuordnen waren. Gegen die Entscheidung des FG klagte der Verein erneut vor dem BFH. Er führte dabei insbesondere verfassungsrechtliche Kriterien an: Aus den gemeinnützigen Zwecken in § 52 AO ergebe sich eine Ungleichbehandlung, wie sich am Beispiel Umweltschutz zeige, in dessen Rahmen eine politische Betätigung in weit größerem Maß zulässig sei als bei politischer Bildung. Der BFH stellt erneut klar, dass die Einflussnahme auf die politische Willensbildung und die Gestaltung der öffentlichen Meinung kein eigenständiger gemeinnütziger Zweck ist. Eine gemeinnützige Einrichtung darf sich deswegen politisch nur betätigen, wenn sie damit einen in § 52 Abs. 2 AO ausdrücklich genannten Zwecke verfolgt. Steuerbegünstigten Körperschaften ist eine eigenständige Befassung mit Fragen der politischen Willensbildung verwehrt. Sie dürfen aber auf die politische Willensbildung und die öffentliche Meinung Einfluss nehmen, wenn dies der Verfolgung eines gemeinnützigen Katalogzwecks dient. Das darf aber nur dienende Funktion haben und muss gegenüber der unmittelbaren Förderung des steuerbegünstigten Zwecks in den Hintergrund treten. Die Tagespolitik darf nicht im Mittelpunkt der Tätigkeit der Körperschaft stehen.
Dass die Einflussnahme auf die Meinungsbildung des Volkes die Gemeinnützigkeit ausschließt, folgt daraus, dass nach § 52 AO nur das gemeinnützig ist, was in der Aufzählung der Katalogzwecke als steuerbegünstigt benannt ist.
FEBRUAR 2019: Verheerendes Signal
Der Bundesfinanzhof hat am 26. Februar ein verheerendes Signal für zivilgesellschaftliche Organisationen gesandt: Er hat die endgültige Entscheidung über die Attac-Gemeinnützigkeit an das Hessische Finanzgericht zurückverwiesen. In der Begründung, die nicht nur Attac, sondern die gesamte kritische und engagierte Zivilgesellschaft bedroht, heißt es: Die „Einflussnahme auf politische Willensbildung und Gestaltung der öffentlichen Meinung … erfüllt keinen gemeinnützigen Zweck.“ Eine schockierende Einschätzung für alle, die aktiv für eine bessere Welt eintreten. Positive Veränderungen beginnen bekanntermaßen immer damit, ein öffentliches Bewusstsein für ein Problem zu schaffen und Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Der Ausgang dieses Prozesses ist nicht nur für Attac wichtig. Das Gemeinnützigkeitsrecht darf nicht zu einem Instrument verkommen, mit dem zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich selbstlos für eine gerechte Gesellschaft einsetzen, klein gehalten werden!
www.attac.de/jetzt-erst-recht-weitermachen
JUNI 2017: dramatische Entwicklung
Im November 2016 hat das Hessische Finanzgericht ein eindeutiges Urteil gefällt: Attac war und ist gemeinnützig. In dem Urteil widersprach das Gericht jedem einzelnen der vom Finanzamt Frankfurt vorgebrachten Argumente in bemerkenswerter Deutlichkeit; eine Revision ließ das Gericht nicht zu. Mit diesem Urteil hätte ein Schlusspunkt gesetzt sein können. Doch jetzt hat sich das Bundesfinanzministerium eingemischt.
Denn das Schäuble-Ministerium hat jetzt nach eigener Aussage dem Finanzamt Frankfurt die Weisung erteilt, beim Bundesfinanzhof (BFH) eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einzulegen. Damit unterstreicht das Ministerium die politische Dimension dieser juristischen Auseinandersetzung. Es steht zu befürchten, dass sich auch für das Finanzministerium politisches Engagement und Gemeinnützigkeit gegenseitig ausschließen – ein Trugschluss, der nicht nur für Attac, sondern für eine demokratische Gesellschaft als Ganzes weitreichende negative Folgen haben kann. Dabei hatte das Hessische Finanzgericht bestätigt: „Die Betätigung gemeinnütziger Organisationen muss dabei auch die politische Ebene tangieren können, ansonsten droht ein faktisches Leerlaufen ihres Engagements innerhalb unserer Zivilgesellschaft.“
Damit geht die Auseinandersetzung für eine starke Zivilgesellschaft in eine weitere Runde, die nicht nur viel Engagement und einen langen Atem erfordert, sondern auch viel Geld kosten wird. Der Einsatz für eine gerechtere Welt darf nicht vom Wohlwollen eines Bundesministeriums abhängen – helfen Sie attac unter www.attac.de/zivilgesellschaft-staerken dabei, diese Auseinandersetzung endlich zu einem guten Abschluss zu bringen!